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   BSG, 25.06.1992 - 2 RU 33/91   

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https://dejure.org/1992,9783
BSG, 25.06.1992 - 2 RU 33/91 (https://dejure.org/1992,9783)
BSG, Entscheidung vom 25.06.1992 - 2 RU 33/91 (https://dejure.org/1992,9783)
BSG, Entscheidung vom 25. Juni 1992 - 2 RU 33/91 (https://dejure.org/1992,9783)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Verkehrsunfall als Folge eines Arbeitsunfalls - Umfang des Versicherungsschutzes auf dem Weg nach dem Ort der Tätigkeit - Zusammenhang zwischen der zum Unfall führenden Verrichtung und der versicherten Tätigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (8)

  • BSG, 30.10.1964 - 2 RU 157/63

    Entschädigungsanspruch aufgrund Verkehrsunfall mit Fahrrad auf dem Weg zur Arbeit

    Auszug aus BSG, 25.06.1992 - 2 RU 33/91
    Der erforderliche innere Zusammenhang zwischen der Zurücklegung des Weges und der versicherten Tätigkeit wurde verneint, wenn der Weg von dem sogenannten dritten Ort aus nicht in einem angemessenen Verhältnis zu dem üblichen Weg des Versicherten nach und von dem Ort der Tätigkeit steht (BSGE 22, 60, 62; (BSG SozR 2200 § 550 Nr. 78); Brackmann aaO S 485r II mwN).

    Der erkennende Senat hat darauf hingewiesen (BSGE 22, 60, 62, sowie Urteil vom 19. Oktober 1982 - 2 RU 7/81 - NJW 1983, 2286), daß dies vorbehaltlich der Frage des Einzelfalls vor allem für Wege mit ungewöhnlichen Entfernungen, zB bei Erholungsfahrten in eine andere Ortschaft und von dort unmittelbar zurück zur Arbeitsstätte anzunehmen sein wird.

  • BSG, 28.06.1988 - 2 RU 60/87

    Unfallversicherung - Ausland

    Auszug aus BSG, 25.06.1992 - 2 RU 33/91
    Das sind Bedingungen, die Einschränkungen seiner persönlichen Bedürfnisse verlangten (vgl auch BSGE 63, 273, 274).
  • BSG, 24.01.1992 - 2 RU 32/91

    Unfallversicherungsschutz bei einer Fahrt zu einem dritten Ort

    Auszug aus BSG, 25.06.1992 - 2 RU 33/91
    Auf diesem Teil der Fahrt stand die Absicht des Versicherten, die Arbeit wieder aufzunehmen, noch im Hintergrund; sie war vielmehr unfallversicherungsrechtlich durch die Notwendigkeit geprägt, von dem Krankenhaus im anderen Ort "wieder gemeinsam mit der Familie in den näheren Bereich des Ausgangsortes zurückzugelangen" (s dazu auch die Entscheidung des Senats vom 24. Januar 1992 - 2 RU 32/91 -).
  • BSG, 23.10.1970 - 2 RU 6/69

    Anspruch auf Kinderzuschlag - Anspruch beider Ehegatten - Ehegatte im

    Auszug aus BSG, 25.06.1992 - 2 RU 33/91
    Infolgedessen muß der Hinweg weder von der Wohnung angetreten werden, noch der Rückweg in der Wohnung enden (s ua BSGE 1, 171, 172; 32, 38, 41; BSG SozR 2200 § 550 Nr. 78; Brackmann aaO S 485r mwN).
  • BSG, 27.07.1989 - 2 RU 10/89
    Auszug aus BSG, 25.06.1992 - 2 RU 33/91
    Zwecke allgemeinen privaten Interesses, des Vergnügens oder der allgemeinen Erholung stehen der Aufnahme und Leistung der versicherten Arbeit weniger nahe als etwa ärztliche Behandlungen in einer Fachklinik (BSG Urteil vom 27. Juli 1989 - 2 RU 10/89 - USK 8995).
  • BSG, 19.10.1982 - 2 RU 7/81

    Wegeunfall; Weg vom Ort der Tätigkeit; Private Tätigkeit; Ursächlicher

    Auszug aus BSG, 25.06.1992 - 2 RU 33/91
    Der erkennende Senat hat darauf hingewiesen (BSGE 22, 60, 62, sowie Urteil vom 19. Oktober 1982 - 2 RU 7/81 - NJW 1983, 2286), daß dies vorbehaltlich der Frage des Einzelfalls vor allem für Wege mit ungewöhnlichen Entfernungen, zB bei Erholungsfahrten in eine andere Ortschaft und von dort unmittelbar zurück zur Arbeitsstätte anzunehmen sein wird.
  • BSG, 27.08.1987 - 2 RU 15/87

    Versicherungsschutz bei Wegeunfall - Abgrenzung - Arbeitsaufnahme - Vorhaben des

    Auszug aus BSG, 25.06.1992 - 2 RU 33/91
    Entscheidend für den Versicherungsschutz nach § 550 Abs. 1 RVO ist, ob der Weg zur Arbeitsstätte von einem anderen Ort als der eigenen Wohnung rechtlich wesentlich von dem Vorhaben des Versicherten bestimmt ist, seine versicherte Tätigkeit am Ort der Tätigkeit aufzunehmen (BSG SozR 2200 § 550 Nr. 78 sowie BSG Urteil vom 27. August 1987 - 2 RU 15/87 - USK 87121).
  • BSG, 11.10.1973 - 2 RU 1/73
    Auszug aus BSG, 25.06.1992 - 2 RU 33/91
    Auch in seinem Urteil vom 11. Oktober 1973 (- 2 RU 1/73 - USK 73244) hat der Senat den Versicherungsschutz nicht allein schon deshalb verneint, weil die Wohnung der Verletzten 2 km, der Ort, von dem aus sie am Unfalltag den Weg zu ihrer Arbeitsstätte antrat, dagegen 22 km von dieser entfernt lag.
  • BSG, 18.10.1994 - 2 RU 31/93

    Ort der Tätigkeit - Familiäre Verhältnisse - Unterschiedliche Aufenthaltsorte -

    Infolgedessen muß der Hinweg weder von der Wohnung aus angetreten werden, noch der Rückweg in der Wohnung enden (s grundlegend BSGE 1, 171, 172; 22, 60, 61; 32, 38, 41; BSG SozR 2200 § 550 Nr. 78; zuletzt BSG Urteil vom 25. Juni 1992 - 2 RU 33/91 - HV-Info 1992, 1977-1982 mwN).

    Diese Frage stellt sich in der Regel allerdings nur, wenn nicht die eigene Wohnung oder die gewöhnliche Unterkunft, sondern ein anderer - sogenannter dritter Ort - Ausgangs- oder Endpunkt des nach oder von dem Ort der Tätigkeit angetretenen Weges ist (BSG SozR 2200 § 550 Nr. 78 sowie Urteil vom 25. Juni 1992 - 2 RU 33/91 - HV-Info 1992, 1977-1982).

  • LSG Niedersachsen, 17.01.2002 - L 6 U 429/99

    Zahlung unfallbedingter Entschädigungsleistungen; Wertende Ermittlung des inneren

    Er ist vergleichbar sowohl mit den Fällen notwendiger Arztbesuche wie auch mit dem Fall eines auf auswärtiger Montage befindlichen Versicherten, der auf dem Rückweg von einem Bekanntenbesuch verunglückt (BSG, Urteil vom 25. Juni 1992, -- 2 RU 33/91 --).

    Angesichts der Tatsache, dass der Kläger am Ort seiner Ausbildungsstätte nur ein Wohnheimzimmer hatte, ist seine Situation vergleichbar mit dem auf Montage arbeitenden Versicherten, dessen besondere Situation dem Urteil des BSG vom 25. Juni 1992 (-- 2 RU 33/91 --) zu Grunde liegt.

  • LSG Bayern, 24.07.2001 - L 3 U 443/00

    Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung

    Diese Frage stellt sich in der Regel allerdings nur, wenn nicht die eigene Wohnung oder die gewöhnliche Unterkunft, sondern ein anderer - sogenannter dritter Ort - Ausgangspunkt oder Endpunkt des nach oder von dem Ort der Tätigkeit angetretenen Weges ist (vgl. BSG SozR 2200 § 550 Nr. 78 sowie Urteil vom 25.06.1992 - 2 RU 33/91 - HV-Info 1992, 1977 bis 1982).
  • SG Itzehoe, 16.05.2018 - 9 U 38/16

    Gesetzliche Unfallversicherung - Wegeunfall - sachlicher Zusammenhang -

    Infolgedessen muss der Hinweg weder von der Wohnung aus angetreten werden, noch der Rückweg in der Wohnung enden (BSGE 1, 171, 172; BSGE 22, 60, 61; BSGE 32, 38, 41; BSG SozR 2200 § 550 Nr. 78; BSG, Urteil v. 25. Juni 1992, 2 RU 33/91, HV- Info 1992, 1977- 1982).
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